Lexikon -Reisekosten zu deutschem Gericht
Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung
Bedingung ist, dass der Wohnort z.B. mehr als 50 km (je nach Tarif) Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt ist.
siehe:Rechtsschutzversicherung